AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ViALUX Messtechnik + Bildverarbeitung GmbH
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Ändert ViALUX diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats widerspricht.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Der Käufer ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist vereinbart bzw. üblich ist, an seinen Auftrag mindestens eine Woche gebunden.
2.3 Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung von ViALUX.
3. Preise
3.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Chemnitz ausschließlich Verpackung und zuzüglich eventueller gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4.2 Die Zahlung hat in bar oder durch Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks werden nur unter Vorbehalt gutgeschrieben. Zahlungen werden stets auf die älteste Forderung des Verkäufers gegen den Käufer verrechnet.
4.3 Zahlungsverzug tritt bei Lieferung an einen Kaufmann mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung ein. Wir sind dann - andernfalls ab Mahnung - ohne weitere Nachweise zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechtigt. Wir können bei Zahlungsverzug eine weitere Belieferung von der Barzahlung der fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig machen. Bei Wechsel- oder Scheckprotest, bei gegen Käufer gerichteten Pfändungen, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber auch bei Abnahmeverzug werden gestundete Forderungen auch ohne ausdrückliche Erklärung sofort fällig. Wir sind in diesem Falle aber auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so kann der Verkäufer alle noch offenen Rechnungen sofort fällig stellen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers sowie die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen sind unzulässig, sofern die Gegenforderung des Käufers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch der künftigen - Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer erwirbt Eigentum für uns und verwahrt die Ware für uns. Sollte eine Bereinigung oder Vermischung unserer Waren mit Waren des Käufers oder eines Dritten erfolgen, so tritt der Käufer uns schon jetzt im Voraus das Eigentum oder Miteigentum an den verbundenen Gegenständen ab.
5.2 Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus einer Vereinigung oder Vermischung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Unser Käufer tritt schon jetzt die Forderung gegen seinen Kunden aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorrangig an uns ab.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder die an uns abgetretenen Forderungen sofort zu benachrichtigen. Kosten einer Intervention gehen zu seinen Lasten.
5.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken zu versichern.
6. Lieferung
6.1 Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von ViALUX nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
6.2 Der Verkäufer gerät erst dann in Lieferverzug, wenn der Käufer ihn innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Lieferung mit schriftlicher Mahnung zur Lieferung auffordert.
6.3 Die Höhe eines ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf 10% der Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt.
7. Versendung, Gefahrtragung
7.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist. ViALUX bestimmt den Transporteur.
7.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald ViALUX die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ViALUX noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Käufers wird ViALUX auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichern.
7.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch ist ViALUX verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei ViALUX verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat der Käufer zu tragen.
8. Gewährleistung
8.1 ViALUX gewährleistet, dass die Ware bei normaler Nutzung innerhalb der Garantiezeit nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet ist. ViALUX gewährt 12 Monate Garantie für die angegebenen Funktionen.
8.2 Die Gewährleistung von ViALUX beschränkt sich nach Wahl von ViALUX auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten gerechnet ab Gefahrübergang. Sie sind nicht übertragbar.
8.3 Während der Garantiezeit repariert oder ersetzt ViALUX ohne Zusatzkosten defekte Teile mit gleichwertigen oder höherwertigen Teilen, die den ursprünglichen Spezifikationen entsprechen oder diese übertreffen. Alle unter Garantie getauschten Produkte werden zu Eigentum von ViALUX. Sollte ViALUX auch nach wiederholten Versuchen nicht in der Lage sein, das Produkt zu reparieren, haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzprodukt.
8.4 Unabhängig davon gibt ViALUX etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Käufer weiter, ohne dafür selber einzustehen.
8.5 Für Nicht-Standard-Teile, Testprodukte oder unqualifizierte Geräte wird keine Garantie übernommen.
8.6 Die Garantie umfasst keine Produkte, die aufgrund eines der folgenden Punkte beschädigt wurden oder ausgefallen sind:
(a) durch einen Unfall, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch,
(b) durch Verwendung außerhalb der in der Benutzeranleitung vorgegebenen Parameter,
(c) durch Verwendung von nicht durch ViALUX entwickelten, hergestellten oder verkauften Teilen,
(d) durch Modifizierung des Produktes oder
(e) durch Serviceleistungen am Produkt, die nicht von ViALUX durchgeführt wurden.
8.7 ViALUX trägt keine Verantwortung für Schäden an oder Verlust von Programmen, Daten oder Wechselspeichermedien. Bitte kontaktieren Sie ViALUX, um Informationen zu geografischen Einschränkungen, Bestimmungen für Ankunftsnachweise, Antwortzeit-Verpflichtungen und weitere spezifische Voraussetzungen für Vor-Ort-Dienstleistungen zu erhalten.
Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Gewährleistungserklärung genannten Bedingungen, gibt ViALUX keine weiteren – ausdrücklichen oder impliziten - Garantien. ViALUX schließt sämtliche, nicht in dieser beschränkten Garantie genannten, Gewährleistungen ausdrücklich aus. Jegliche implizierte Garantie, die durch geltendes Recht auferlegt ist, ist limitiert auf die Bedingungen dieser ausdrücklichen beschränkten Garantie.
9. Haftung
9.1 Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei Vorsatz bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall sind jedoch jegliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche an ViALUX auf einen Maximalbetrag in Höhe des Wertes des jeweiligen Auftrags begrenzt.
9.2 ViALUX übernimmt keine Haftung für jegliche Schlussfolgerungen aus unseren Leistungen und daraus begründetem Handeln.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es steht ViALUX jedoch frei, den Käufer am Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.