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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ViALUX Messtechnik + Bildverarbeitung GmbH

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten  ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen  abweichende Bedingungen des Käufers  erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich  ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,  wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren  Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung  an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2  Ändert ViALUX diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der  mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Käufer nicht  innerhalb eines Monats widerspricht.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2  Der Käufer ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist vereinbart bzw.  üblich ist, an seinen Auftrag mindestens eine Woche gebunden.
2.3  Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen  bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung von  ViALUX.

3. Preise

3.1 Die Preise gelten mangels  besonderer Vereinbarung ab Chemnitz ausschließlich Verpackung und  zuzüglich eventueller gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4.2  Die Zahlung hat in bar oder durch Bank-, Giro- oder  Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks werden nur unter Vorbehalt  gutgeschrieben. Zahlungen werden stets auf die älteste Forderung des Verkäufers gegen den Käufer verrechnet.
4.3  Zahlungsverzug tritt bei Lieferung an einen Kaufmann mit Ablauf der  Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung ein. Wir sind dann - andernfalls ab Mahnung  - ohne weitere Nachweise zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von  8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechtigt. Wir  können bei Zahlungsverzug eine weitere Belieferung von der Barzahlung  der fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig machen.  Bei Wechsel- oder Scheckprotest, bei gegen Käufer gerichteten  Pfändungen, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber auch bei  Abnahmeverzug werden gestundete Forderungen auch ohne ausdrückliche  Erklärung sofort fällig. Wir sind in diesem Falle aber auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4  Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so kann  der Verkäufer alle noch offenen Rechnungen sofort fällig stellen. Die  Aufrechnung  mit Gegenforderungen des Käufers sowie die Zurückbehaltung fälliger  Zahlungen sind unzulässig, sofern die Gegenforderung des Käufers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an  unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch der  künftigen - Forderungen einschließlich Nebenforderungen  aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer erwirbt Eigentum für uns  und verwahrt die Ware für uns. Sollte eine Bereinigung oder  Vermischung unserer Waren mit Waren des Käufers oder eines Dritten  erfolgen, so tritt der Käufer uns schon jetzt im Voraus das Eigentum oder Miteigentum an den verbundenen Gegenständen ab.
5.2  Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus einer Vereinigung oder  Vermischung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr  veräußern. Unser Käufer tritt schon jetzt die Forderung gegen seinen  Kunden aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorrangig an uns ab.
5.3  Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen und sonstigen Zugriffen  Dritter auf unsere Ware oder die an uns abgetretenen Forderungen sofort  zu benachrichtigen. Kosten einer Intervention gehen zu seinen Lasten.
5.4  Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;  insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen die  üblichen Risiken zu versichern.

6. Lieferung

6.1 Ist die Nichteinhaltung einer  Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse  oder sonstige von ViALUX nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
6.2  Der Verkäufer gerät erst dann in Lieferverzug, wenn der Käufer ihn  innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Lieferung mit  schriftlicher Mahnung zur Lieferung auffordert.
6.3  Die Höhe eines ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf 10% der  Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen  begrenzt.

7. Versendung, Gefahrtragung

7.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und  Rechnung des Käufers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen,  soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist. ViALUX bestimmt den Transporteur.
7.2  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald ViALUX die zu liefernde  Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies  gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ViALUX noch andere  Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen  hat. Auf Wunsch des Käufers wird ViALUX auf dessen Kosten die Sendung  gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie  sonstige Risiken versichern.
7.3  Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu  vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab  auf den Käufer über, jedoch ist ViALUX  verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu  bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei ViALUX verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat der Käufer zu tragen.

8. Gewährleistung

8.1 ViALUX gewährleistet, dass die Ware bei  normaler Nutzung innerhalb der Garantiezeit nicht mit Mängeln, zu denen  auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet ist.  ViALUX gewährt 12 Monate Garantie für die angegebenen Funktionen.
8.2  Die Gewährleistung von ViALUX beschränkt sich nach Wahl von ViALUX auf  den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des  Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Diese  Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten gerechnet ab  Gefahrübergang. Sie sind nicht übertragbar.
8.3  Während der Garantiezeit repariert oder ersetzt ViALUX ohne  Zusatzkosten defekte Teile mit gleichwertigen oder höherwertigen Teilen,  die den ursprünglichen Spezifikationen entsprechen oder diese  übertreffen. Alle unter Garantie getauschten Produkte werden zu Eigentum  von ViALUX. Sollte ViALUX auch nach wiederholten Versuchen nicht in der  Lage sein, das Produkt zu reparieren, haben Sie Anspruch auf ein  gleichwertiges Ersatzprodukt.
8.4  Unabhängig davon gibt ViALUX etwaige weitergehende Garantie- und  Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Käufer  weiter, ohne dafür selber einzustehen.
8.5 Für Nicht-Standard-Teile, Testprodukte oder unqualifizierte Geräte wird keine Garantie übernommen.
8.6 Die Garantie umfasst keine Produkte, die aufgrund eines der folgenden Punkte beschädigt wurden oder ausgefallen sind:
(a) durch einen Unfall, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch,
(b) durch Verwendung außerhalb der in der Benutzeranleitung vorgegebenen Parameter,
(c) durch Verwendung von nicht durch ViALUX entwickelten, hergestellten oder verkauften Teilen,
(d) durch Modifizierung des Produktes oder
(e) durch Serviceleistungen am Produkt, die nicht von ViALUX durchgeführt wurden.
8.7  ViALUX trägt keine Verantwortung für Schäden an oder Verlust von  Programmen, Daten oder Wechselspeichermedien. Bitte kontaktieren Sie  ViALUX, um Informationen zu geografischen Einschränkungen, Bestimmungen  für Ankunftsnachweise, Antwortzeit-Verpflichtungen und weitere  spezifische Voraussetzungen für Vor-Ort-Dienstleistungen zu erhalten.
Mit  Ausnahme der ausdrücklich in dieser Gewährleistungserklärung genannten  Bedingungen, gibt ViALUX keine weiteren – ausdrücklichen oder impliziten  - Garantien. ViALUX schließt sämtliche, nicht in dieser beschränkten  Garantie genannten, Gewährleistungen ausdrücklich aus. Jegliche  implizierte Garantie, die durch geltendes Recht auferlegt ist, ist  limitiert auf die Bedingungen dieser ausdrücklichen beschränkten  Garantie.

9. Haftung

9.1 Die Haftung für unmittelbare Schäden,  mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich  zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung  bei Vorsatz bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall sind jedoch jegliche  Haftungs- und Gewährleistungsansprüche an ViALUX auf einen Maximalbetrag in Höhe des Wertes des jeweiligen Auftrags begrenzt.
9.2 ViALUX übernimmt keine Haftung für jegliche Schlussfolgerungen aus unseren Leistungen und daraus begründetem Handeln.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
10.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es steht ViALUX jedoch  frei, den Käufer am Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser  Vertragstext eine Regelungslücke  enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung  durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die  dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Regelung  weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.
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